Rechtsprechung
VG Ansbach, 29.06.2010 - AN 11 S 09.02047 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Mitteilung des Eintritts der auflösenden Bedingung bei auflösend bedingter Stammregistrierung des Herstellers vorliegend mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässiger Antrag einseitige Erledigterklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88
nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger …
Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2010 - AN 11 S 09.02047
Denn zur Vermeidung einer "Flucht in die Erledigung" setzt die Erledigungserklärung voraus, dass der Antrag auf Gewähr vorläufigen Rechtsschutzes zum Zeitpunkt der Abgabe der Erledigungserklärung jedenfalls zulässig ist (std. Rspr. BVerwG mit U. v. 25.4.1989, 9 C 61.88). - VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346
Vorläufiger Rechtsschutz bei auflösend bedingter Herstellerregistrierung nach dem …
Auszug aus VG Ansbach, 29.06.2010 - AN 11 S 09.02047
Diesbezüglich wird auf den ausführlich begründeten Beschluss der Kammer vom 6. März 2008 (AN 11 S 07.03346, ) Bezug genommen.